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Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen oder spezifische Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

1. Versand und Verpackung

Wir liefern ab Lager. Die Transportkosten (DPD, Post, Camion, Stückgut) werden nach Aufwand berechnet. Die Verpackungen können nicht zurückgenommen werden.

2. Preise

Die von uns offerierten und oder verrechneten Preise verstehen sich netto, exklusiv Mehrwertsteuer in CHF und in der Regel bei Befestigungselementen per 100 Stück, bei Artikeln des Werkstattbedarfs per Stück. Wir behalten uns Preisanpassungen infolge der Marktverhältnisse oder wegen Kursschwankungen vor.

3. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto, ab Rechnungsdatum. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 7% ab dem 31. Tag verrechnet.

4. Lieferfrist, Verzug, Menge bei Sonderanfertigungen

Die offerierten Liefertermine werden von uns bestmöglich eingehalten. Sie entsprechen den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vorliegenden Materialbeschaffungsmöglichkeiten. Für Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von max. 10% vor.

5. Gewärleistung und Haftung

Wir halten uns an die technischen Lieferbedingungen nach DIN bzw. ISO.

Mängelrügen müssen sofort, spätestens nach 8 Tagen nach erhalt der Ware, schriftlich angebracht werden. Die Garantiefrist erlischt in jedem Fall spätestens 1 Jahr nach erhalt der Ware.

Im Falle von gerechtfertigten Beanstandungen oder Mängelrügen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den kostenlosen Ersatz oder Gutschrift der beanstandeten Ware.

Der Käufer hat kein Recht auf, Wandelung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz, wie z.B. entgangenem Gewinn.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Mängel, die auf normale Abnützung, mangelhafte Wartung, unsachgemässe Behandlung, Überbeanspruchung und Einwirkung Dritter zurückzuführen sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

7. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht.

Stand Januar 2012